Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.11.1969, Az.: 4 AZR 550/68
Bewährung; Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; Bewährungsaufstieg
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.11.1969
- Aktenzeichen
- 4 AZR 550/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10021
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1 TVG
- § 23a BAT
- § 23a MTA
Fundstellen
- BAGE 22, 196 - 201
- PersV 1971, 224
Amtlicher Leitsatz
1. Die Bewährung im Sinne des § 23a Abs. 2 Nr. 1 des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist Tatbestandsmerkmal des Anspruchs auf Bewährungsaufstieg.
2. Streiten die Parteien darüber, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Bewährung vorliegen, dann sind diese vom Angestellten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, widrigenfalls ihm der Anspruch auf Bewährungsaufstieg nicht zuerkannt werden kann.