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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 08.06.1962, Az.: BVerwG VII B 87.61

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.06.1962
Aktenzeichen
BVerwG VII B 87.61
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 11493
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Niedersachsen - 01.06.1961 - AZ: II OVG A 155/60

Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 8. Juni 1962
durch
den Senatspräsidenten Witten und
die Bundesrichter Dr. Boerckel und Dr. Mühl
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 1. Juni 1961 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung.

2

Die Revision war daher gemäß § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO zuzulassen.

3

Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.

Witten
Dr. Boerckel
Dr. Mühl