Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.08.1994, Az.: 2 BvR 647/93
Hinweispflicht; Ausgeschiedener Stoff; Strafzumessung; Form der Rüge; Strafgerichte; Berufsmäßiger Waffenträger
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 16.08.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 647/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 13104
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1995, 2501
- NStZ 1995, 76 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Hinweispflicht gem. §§ 154, 154a StPO, bevor ein ausgeschiedener Stoff bei der Strafzumessung berücksichtigt wird und Form der Rüge, daß ein Hinweis fehlt: Verfassungsrechtliche Prüfung.
2. Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, daß die Strafgerichte auch den berufsmäßigen Waffenträger unter § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB fallen lassen.