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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.11.1987, Az.: VI ZR 65/87

Aufklärungspflicht; Behandlungsmethoden; Erfolgschancen; Wahlmöglichkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.11.1987
Aktenzeichen
VI ZR 65/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13570
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1988, 398 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 765-766 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1988, 190-191 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Den Arzt trifft keine Aufklärungspflicht bei der Wahl von alternativen Behandlungsmethoden, da es sich um eine primär ärztliche Angelegenheit handelt. Dies gilt nicht für den Fall, daß mehrerer medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen sowie realistischer und echter Wahlmöglichkeit für den Patienten vorliegen.