Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.01.1973, Az.: 3 AZR 211/72
Gratifikation; Erfolgsbeteiligung; Provisionscharakter; Unzulässige Kündigungserschwerung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.01.1973
- Aktenzeichen
- 3 AZR 211/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10063
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 09.02.1972 - 2 Sa 900/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1973, 1072
- DB 1973, 1177-1179 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Erfolgsbeteiligung, die sich nach dem vom Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit vermittelten Umsatz bemißt, hat Provisionscharakter und ist verdienter Lohn.
2. Eine solche Beteiligung darf nicht davon abhängig gemacht werden, daß das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit bestanden haben muß. Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung.