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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.01.1973, Az.: 3 AZR 211/72

Gratifikation; Erfolgsbeteiligung; Provisionscharakter; Unzulässige Kündigungserschwerung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.01.1973
Aktenzeichen
3 AZR 211/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10063
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 09.02.1972 - 2 Sa 900/71

Fundstellen

  • BB 1973, 1072
  • DB 1973, 1177-1179 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Erfolgsbeteiligung, die sich nach dem vom Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit vermittelten Umsatz bemißt, hat Provisionscharakter und ist verdienter Lohn.

2. Eine solche Beteiligung darf nicht davon abhängig gemacht werden, daß das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit bestanden haben muß. Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung.