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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.10.1984, Az.: VI ZR 311/82

Psychiatrische Behandlung; Krankenunterlagen; Recht auf Einsicht; Ausschluß

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.10.1984
Aktenzeichen
VI ZR 311/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12482
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1985, 286-288
  • MDR 1985, 309-310 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 674-676 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1984, 1171

Redaktioneller Leitsatz

Der Patient hat auch nach Abschluß einer psychiatrischen Behandlung ein Recht auf vollständige Einsicht in die Krankenunterlagen. Dies gilt nur dann nicht, wenn schützenswerte Interessen des Arztes, des Patienten selbst oder eines Dritten entgegenstehen.