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Bundessozialgericht
Urt. v. 13.05.1982, Az.: 5a RKn 4/81

Berufstätigkeit; Pflichtbeitrag; Berufsunfähigkeit; Knappschaftsrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
13.05.1982
Aktenzeichen
5a RKn 4/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10888
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Duisburg 14.03.1978 - S 2 Kn 179/76
LSG Essen 15.01.1981 - L 2 Kn 61/78

Fundstellen

  • BSGE 53, 269 - 272
  • SozR 2600 § 46 Nr 6

Amtlicher Leitsatz

Können die für eine Berufstätigkeit entrichteten Pflichtbeiträge nicht mehr beanstandet werden, so ist diese Tätigkeit auch dann bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit als bisheriger Beruf zugrunde zu legen, wenn sie möglicherweise wegen der Höhe des Entgelts versicherungsfrei war.