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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.01.2000, Az.: 9 AZR 803/98

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.01.2000
Aktenzeichen
9 AZR 803/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2000, 34163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Neumünster - 26.03.1998 - AZ: 4 Ca 181 a/98
LAG Schleswig-Holstein - 28.08.1998 - AZ: 5 Sa 249/98

In Sachen

hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 18. Januar 2000 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Leinemann, den Richter am Bundesarbeitsgericht Düwell und die Richterin am Bundesarbeitsgericht Reinecke sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Klosterkemper und Trümner für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. August 1998 -; 5 Sa 249/98 -; wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!