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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.11.1981, Az.: 3 AZR 1134/78

Widerruf; Versorgunszusage; Wirtschaftliche Notlage; Sanierung; Versorgung; Versorgungsrecht; Versorgungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.11.1981
Aktenzeichen
3 AZR 1134/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10081
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 09.11.1978 - 11 Sa 103/77

Fundstellen

  • NJW 1982, 1829-1830 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1982, 862
  • ZIP 1982, 733-735

Amtlicher Leitsatz

Der Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist nur insoweit und so lange wirksam, wie die geplante Sanierung Erfolg verspricht. Wenn Sanierungsmaßnahmen, die ursprünglich aussichtsreich zu sein schienen, später scheitern, leben die widerrufenen Versorgungsrechte wieder auf.