Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.01.2025, Az.: 1 AZR 74/24
Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.01.2025
- Aktenzeichen
- 1 AZR 74/24
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2025, 17575
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2025:280125.U.1AZR74.24.0
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Sachsen - 12.12.2023 - AZ: 5 Sa 77/22
Rechtsgrundlagen
Tenor:
- 1.
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2023 - 5 Sa 77/22 - insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung des Klageantrags zu 2. durch das Arbeitsgericht zurückgewiesen hat.
- 2.
Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 23. Februar 2022 - 1 Ca 1947/19 - auf die Berufung der Klägerin abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin Verzugszinsen iHv. 1.668,54 Euro zu zahlen.
- 3.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 95 % und die Beklagte 5 %, von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 % zu tragen.
[Gründe]
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Gallner
Ahrendt
Rinck
Wankel
Widuch