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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.12.1970, Az.: 5 AZR 208/70

Einwand der Arglist; Tarifliche Ausschlußfristen; Klageerhebung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.12.1970
Aktenzeichen
5 AZR 208/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 19.05.1970 - 8 Sa 102/70

Fundstellen

  • ARST 1971, 57
  • SAE 1972, 26

Amtlicher Leitsatz

1. Der Einwand der Arglist gegenüber tariflichen Ausschlußfristen greift nur solange durch, als der Anspruchsberechtigte noch damit rechnen kann, der Anspruch werde gemäß den vom Verpflichteten gesetzten Erwartungen erfüllt.

2. Nach Ablauf dieses Zeitraums läuft nicht eine neue Ausschlußfrist. Es muß vielmehr binnen kurzer Zeit Klage erhoben werden.