Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.12.1970, Az.: 5 AZR 208/70
Einwand der Arglist; Tarifliche Ausschlußfristen; Klageerhebung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.12.1970
- Aktenzeichen
- 5 AZR 208/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10017
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 19.05.1970 - 8 Sa 102/70
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- ARST 1971, 57
- SAE 1972, 26
Amtlicher Leitsatz
1. Der Einwand der Arglist gegenüber tariflichen Ausschlußfristen greift nur solange durch, als der Anspruchsberechtigte noch damit rechnen kann, der Anspruch werde gemäß den vom Verpflichteten gesetzten Erwartungen erfüllt.
2. Nach Ablauf dieses Zeitraums läuft nicht eine neue Ausschlußfrist. Es muß vielmehr binnen kurzer Zeit Klage erhoben werden.