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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.06.1973, Az.: 2 BvR 675/72

Jahresurlaub ; Vorkehrungen für Zustellungen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Bußgeldbescheid; Niederlegung bei der Post; Versäumen der Einspruchsfrist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.06.1973
Aktenzeichen
2 BvR 675/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11024
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Köln 24.08.1972 - 37 Qs OWi 516/72

Fundstellen

  • BVerfGE 35, 296 - 299
  • MDR 1974, 25 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Für die Zeit der Abwesenheit braucht der keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen, wenn derjeniger eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend während seines regelmäßigen Jahresurlaubs nicht bewohnt.

2. Falls dem Staatsbürger während der Urlaubszeit ein Bußgeldbescheid durch Niederlegung bei der Post zugestellt wird und er aus Unkenntnis der Ersatzzustellung die Einspruchsfrist versäumt, muß er darauf vertrauen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten wird.