Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.09.1971, Az.: 4 AZR 383/70

Kasse; Abtrennung von Buchführungsgeschäften; Zeitbücher; Kassengeschäfte; Selbständige Dienststelle; Kommunale Kasse; Kassenleiter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.09.1971
Aktenzeichen
4 AZR 383/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT
  • AR-Blattei Öffentlicher Dienst IIIA Entsch 107

Amtlicher Leitsatz

1. Die Kasse eines Landkreises in Baden-Württemberg ist keine Kasse im Sinne der Reichskassenordnung (RKO), sondern eine solche im Sinne der Verordnung über das Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (KuRVO).

2. Eine Abtrennung von Buchführungsgeschäften nach KuRVO § 11 Abs. 3 liegt nicht vor, wenn auch die Zeitbücher von den Kassengeschäften abgetrennt werden und die abgetrennten Teile der Kasse weder zu einer selbständigen Dienststelle erhoben noch einer anderen Dienststelle übertragen werden.

3. Wer nur einem Teil einer kommunalen Kasse vorsteht, kann nicht Kassenleiter im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der BAT Anl .1a VergGr IVb sein.