Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.07.1980, Az.: 6 AZR 231/78
Betriebsverfassungsrecht; Freistellung; Zuschläge; Betriebsratsmitglied; Zuschläge; Steuerfreie Zuschläge; Auszahlung nach Freistellung; Auszahlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.07.1980
- Aktenzeichen
- 6 AZR 231/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10192
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Flensburg 15.09.1977 - 1 Ca 357/77
- LAG Kiel 16.01.1978 - 3 Sa 572/77
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 34, 80 - 89
- DB 1981, 427-429 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 1287 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Betriebsratsmitglied, das vor seiner Freistellung von der beruflichen Tätigkeit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet und dafür steuer- und sozialabgabenfrei Zuschläge zum Lohn erhalten hat, kann nach seiner Freistellung vom Arbeitgeber nicht deren ungeschmälerte (unversteuerte und sozialabgabenfreie) Auszahlung verlangen.