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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.07.1980, Az.: 6 AZR 231/78

Betriebsverfassungsrecht; Freistellung; Zuschläge; Betriebsratsmitglied; Zuschläge; Steuerfreie Zuschläge; Auszahlung nach Freistellung; Auszahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.07.1980
Aktenzeichen
6 AZR 231/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10192
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Flensburg 15.09.1977 - 1 Ca 357/77
LAG Kiel 16.01.1978 - 3 Sa 572/77

Fundstellen

  • BAGE 34, 80 - 89
  • DB 1981, 427-429 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1287 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied, das vor seiner Freistellung von der beruflichen Tätigkeit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet und dafür steuer- und sozialabgabenfrei Zuschläge zum Lohn erhalten hat, kann nach seiner Freistellung vom Arbeitgeber nicht deren ungeschmälerte (unversteuerte und sozialabgabenfreie) Auszahlung verlangen.