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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1973, Az.: IX ZR 171/72

Empfangsbekenntnis; Unterschrift; Unterzeichnung; Anwaltspflicht; Sorgfaltspflicht; Fristenwesen; Fristsache; Mißachtung von Anweisungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.07.1973
Aktenzeichen
IX ZR 171/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11144
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1973, 1144-1145 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Rechtsanwalt beachtet nicht die von ihm nach den Umständen zu verlangende äußerste Sorgfalt, wenn er ein Empfangsbekenntnis nach § 212a ZPO unterzeichnet, obgleich bei dessen Vorlage seine allgemeine Anweisung über die Behandlung von Fristsachen erkennbar mißachtet worden ist.