Verwaltungsakt - Gebiet des öffentlichen Rechts
Normen
Information
Begrenzung der Verwaltungsaktbefugnis einer Behörde:
Die Verwaltung kann eine Maßnahme in der Form des Verwaltungsaktes nur auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen.
Die Abgrenzung entspricht der allgemeinen Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht.