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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.09.1995, Az.: BVerwG 6 P 41/93

Personalvertretung; Zustimmungsverweigerung; Befristete Einstellung; Unzumutbare Belastung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
06.09.1995
Aktenzeichen
BVerwG 6 P 41/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13423
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Hessen - 24.06.1993 - AZ: HPV TL 796/91

Fundstellen

  • BVerwGE 99, 201 - 208
  • DÖV 1996, 708 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1997, 76-78 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZTR 1996, 331-333 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZfPR 1996, 42-46 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten, jeweils auf ein halbes Jahr befristeten Einstellungen wechselnder Arbeitnehmer darf nach hessischem Personalvertretungsrecht - auch im Einzelfall - damit begründet werden, daß die Einarbeitung einer Vielzahl von Arbeitskräften mit derart kurzer Beschäftigungsdauer zu einer unzumutbaren Belastung der ständig beschäftigten Arbeitnehmer führt.