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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 09.02.1982, Az.: 2 BvL 6/78

Versorgungsleistungen; Härteausgleich ; Abstellen auf Abschluß des Verwaltungsverfahrens; Verstoß gegen Gleichheitsgebot

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
09.02.1982
Aktenzeichen
2 BvL 6/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11561
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 60, 16 - 52
  • NJW 1982, 2599-2602 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist mit Art. 3 I GG unvereinbar, für den Beginn von Leistungen des versorgungsrechtlichen Härteausgleichs nach § 89 III BVG schlechthin und ausnahmslos auf den bindenden Abschluß des Verwaltungsverfahrens abzustellen.