Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.03.1987, Az.: III ZR 265/85
Wasser-und Bodenverband; Schadensersatz; Meliorationsmaßnahmen; Amtshaftung; Haftung; Rechtsweg
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.03.1987
- Aktenzeichen
- III ZR 265/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1987, 768-769 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ansprüche des Mitglieds eines landwirtschaftlichen Wasser- und Bodenverbands auf Schadensersatz wegen vom Verband fehlerhaft durchgeführter Meliorationsmaßnahmen sind solche des öffentlichen Rechts, nicht des Privatrechts. Sie können auf Amtshaftung, aber auch auf Haftung aus dem zwischen Verband und Mitglied bestehenden öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnis beruhen.
2. Für einen derartigen Anspruch ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.