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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.03.1987, Az.: III ZR 265/85

Wasser-und Bodenverband; Schadensersatz; Meliorationsmaßnahmen; Amtshaftung; Haftung; Rechtsweg

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.03.1987
Aktenzeichen
III ZR 265/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1987, 768-769 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ansprüche des Mitglieds eines landwirtschaftlichen Wasser- und Bodenverbands auf Schadensersatz wegen vom Verband fehlerhaft durchgeführter Meliorationsmaßnahmen sind solche des öffentlichen Rechts, nicht des Privatrechts. Sie können auf Amtshaftung, aber auch auf Haftung aus dem zwischen Verband und Mitglied bestehenden öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnis beruhen.

2. Für einen derartigen Anspruch ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.