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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.10.1980, Az.: 4 AZR 750/78

Entsprechende Tätigkeiten; Örtliche Leitung von Bauten; Bauwesen; Baurecht; Fachspezifische Bedeutung; Leitung von Bauten; Leitung von Bauabschnitten; Überwachung der örtlichen Bauleitung; Geladener Zeuge; Beweisthems

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.10.1980
Aktenzeichen
4 AZR 750/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10194
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 31.05.1978 - 5 Sa 7/78

Fundstelle

  • AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975

Amtlicher Leitsatz

1. Die in den Beispielen der Nrn. 1 und 2 der BAT Anl. 1a VergGr IVb Fallgruppe 21 genannten Aufgaben sind "entsprechende Tätigkeiten" im tariflichen Sinne. Die Aufzählung der Tätigkeiten ist nicht erschöpfend.

2. Bei der "örtlichen Leitung von Bauten" verwenden die Tarifvertragsparteien den im Bauwesen und Baurecht üblichen Begriff in seiner fachspezifischen Bedeutung. Dieses Tätigkeitsmerkmal wird nur erfüllt, wenn sämtliche von diesem Begriff erfaßten Tätigkeiten verrichtet werden.

3. Zur "Leitung von Bauten und Bauabschnitten" gehört auch die Überwachung der örtlichen Bauleitung.

4. Auch vorbereitend nach ArbGG § 56 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 geladenen Zeugen muß das Beweisthema bekanntgegeben werden.