Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.11.1983, Az.: BVerwG 4 C 40/80

Fernstraßen; Einstufung; Bundesautobahn; Qualifikationsmerkmale; Vorbelastung; Fernstraßen; Planfeststellung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.11.1983
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 40/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 16594
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBL 1984, 338-340 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 109-111 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Planung einer Bundesfernstraße steht ihre Einstufung als Bundesautobahn oder Bundesstraße nicht im Ermessen der Behörde. Die Qualifikationsmerkmale sind nach dem erstrebten Endzustand der Bundesfernstraße zu bestimmen, soweit dieser bereits erkennbar ist.

2. Eine "plangegebene" Vorbelastung bestimmt sich nach dem Inhalt der Planung, so wie er sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens darstellt. Die allgemeine Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs kann daher, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt nicht vorhersehbar war, eine "plangegebene" Vorbelastung nicht nachträglich verstärken.