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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 09.12.1975, Az.: 1 ABR 37/74

Sportredakteur; Tendenzträger; Mitglied der Redaktionskonferenz; Unabhängige Tageszeitung; Überparteiliche Tageszeitung; Überwiegende Zweckbestimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.12.1975
Aktenzeichen
1 ABR 37/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 15.01.1974 - 2 TaBV 71/73

Fundstelle

  • DB 1976, 584-585 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Auch Sportredakteure einer Tageszeitung sind jedenfalls dann Tendenzträger, wenn sie Mitglied der Redaktionskonferenz sind.

2. Eine unabhängige und überparteiliche Tageszeitung dient zumindest "Zwecken der Berichterstattung" im Sinne von § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

3. Zum Begriff der überwiegenden Zweckbestimmung.