Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 28.05.1980, Az.: 5 RKn 21/79

Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides; Verstoß gegen Art. 3 GG; Umgestaltung des Versicherungsverhältnisses; Verändertes Versicherungsrisiko

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.05.1980
Aktenzeichen
5 RKn 21/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10904
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Gelsenkirchen 03.10.1979 - S 3 (11) Kn 5/79

Fundstellen

  • BSGE 50, 129 - 133
  • SozR 2600 § 121 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Beitragsbescheide des Versicherungsträgers, die auf einer Satzungsbestimmung beruhen, die gegen GG Art 3 Abs 1 verstoßen hat, sind nicht allein deswegen nichtig.

2. Die aufgrund dieser - bindenden Beitragsbescheide entrichteten Beiträge können vom Versicherten jedenfalls dann nicht zurückgefordert werden, wenn Voraussetzung dafür eine nachträgliche Umgestaltung des Versicherungsverhältnisses und ein verändertes Versicherungsrisiko wäre und dabei in bereits vollständig abgewickelte Rechtsbeziehungen eingegriffen werden müßte. 1. Beitragsbescheide des Versicherungsträgers, die auf einer Satzungsbestimmung beruhen, die gegen GG Art 3 Abs 1 verstoßen hat, sind nicht allein deswegen nichtig.

2. Die aufgrund dieser - bindenden - Beitragsbescheide entrichteten Beiträge kann der Versicherte jedenfalls dann nicht zurückfordern, wenn Voraussetzung dafür eine nachträgliche Umgestaltung des Versicherungsverhältnisses und ein verändertes Versicherungsrisiko wäre und dabei in bereits vollständig abgewickelte Rechtsbeziehungen eingegriffen werden müßte.