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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.06.1981, Az.: BVerwG 6 C 64/79

Witwengeld; Kapitalversicherung mit Rentenoption; Kapitallebensversicherung; Rentenwahlrecht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.06.1981
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 64/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11539
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig 05.08.1976 - 9 A 192/75
OVG Lüneburg 08.05.1979 - V A 172/76

Fundstelle

  • BVerwGE 62, 289 - 296

Amtlicher Leitsatz

Ist eine wiederverheiratet gewesene Witwe aus einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht ihres zweiten Ehemanns bezugsberechtigt, dann ist der Rentenanspruch, der ihr bei Auflösung der zweiten Ehe aus der Versicherung erwachsen würde, auch dann nach BeamtVG § 61 Abs. 3 auf das wiederauflebende Witwengeld anzurechnen, wenn sie von dem Wahlrecht keinen Gebrauch macht (Ergänzung zu BVerwG, VI C 29.71, Urt 07.03.1973, BVerwGE 42, 40).