Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 12.11.1975, Az.: 3/12 RK 13/74

Versicherungspflicht; Berufsschullehrer; Sonderausbildung; Beurlaubung; Anschließendes Studium; Dauer der Verpflichtung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.11.1975
Aktenzeichen
3/12 RK 13/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10733
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 41, 24
  • SozR 2200 § 165 Nr 8

Amtlicher Leitsatz

Wer im Rahmen einer Sonderausbildung zum Berufsschullehrer nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Aushilfslehrer vom Arbeitgeber für die Dauer des anschließenden Studiums - unter Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses und Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts - beurlaubt wird, bleibt auch während des Studiums versicherungspflichtig. Das gilt jedenfalls dann, wenn er sich verpflichtet hat, nach erfolgreichem Abschluß des Studiums mindestens 5 Jahre als Lehrer tätig zu sein.