Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.10.1982, Az.: 5 AZR 401/80

Mutterschutz; Mutterschutzurlaub

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.10.1982
Aktenzeichen
5 AZR 401/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Lübeck 05.03.1980 - 5 Ca 44/80
LAG Kiel 12.06.1980 - 3 Sa 142/80

Fundstellen

  • BAGE 40, 214 - 221
  • NJW 1983, 1343-1344 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Nach dem Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie und Kunststoffverarbeitung Schleswig-Holstein e. V. und der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik, Bezirk Nordmark-Berlin 24. Juni 1970 ist die Zahlung des vollen 13. Monatseinkommens grundsätzlich nur davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag 12 Monate ununterbrochen bestanden hat. Deshalb berechtigen Zeiten des Mutterschaftsurlaubs nicht zu einer Kürzung der Leistung.

2. Die in der Protokollnotiz zu diesem Tarifvertrag vereinbarte Regelung, daß Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen des Grundwehr- oder Ersatzdienstes ruht, für das 13. Monatseinkommen außer Betracht bleiben, ist für den Mutterschaftsurlaub nicht entsprechend anzuwenden.

3. Obgleich bei Abschluß des vorgenannten Tarifvertrages der Mutterschaftsurlaub noch nicht eingeführt war, enthält der Tarifvertrag keine Regelungslücke.