Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.02.1981, Az.: VI ZR 168/79

Urteilsberichtigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.02.1981
Aktenzeichen
VI ZR 168/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 22150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 25. Februar 1981
durch
die Richter Dunz, Scheffen, Dr. Steffen, Dr. Kullmann und Dr. Ankermann
beschlossen:

Tenor:

Der Tenor des Senatsurteils vom 24. Februar 1981 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt,

  1. a)

    daß es im ersten Absatz nach "aufgehoben" weiter heißt:

    ", jedoch mit Ausnahme der Abweisung des über 100.000,- DM hinausgehenden Schmerzensgeldanspruchs",

  2. b)

    daß im zweiten Absatz hinter "Die Sache wird ..." eingefügt wird: "in diesem Umfang.

Dunz
Dr. Ankermann