Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.02.1981, Az.: VI ZR 168/79
Urteilsberichtigung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.02.1981
- Aktenzeichen
- VI ZR 168/79
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1981, 22150
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 25. Februar 1981
durch
die Richter Dunz, Scheffen, Dr. Steffen, Dr. Kullmann und Dr. Ankermann
beschlossen:
Tenor:
Der Tenor des Senatsurteils vom 24. Februar 1981 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt,
- a)
daß es im ersten Absatz nach "aufgehoben" weiter heißt:
", jedoch mit Ausnahme der Abweisung des über 100.000,- DM hinausgehenden Schmerzensgeldanspruchs",
- b)
daß im zweiten Absatz hinter "Die Sache wird ..." eingefügt wird: "in diesem Umfang.
Dunz
Dr. Ankermann
Dr. Ankermann