Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.03.1985, Az.: 3 AZR 236/83

Versicherungsmathematischer Abschlag; Zustimmung; Betriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.03.1985
Aktenzeichen
3 AZR 236/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Elmshorn 19.05.1982 - 1b Ca 2003/81
LAG Kiel 06.12.1982 - 5 Sa 371/82

Fundstellen

  • BB 1985, 2617
  • VersR 1986, 607-608 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Enthält eine Versorgungsordnung keine Regelung für den Fall, daß Arbeitnehmer die Möglichkeit der flexiblen Altersgrenze nutzen, und will der Arbeitgeber diese Lücke schließen, indem er einen versicherungsmathematischen Abschlag einführt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

2. Die einseitige Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags ist unwirksam. Auch eine entsprechende Übung kann diesen Mangel nicht heilen.