Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.07.1973, Az.: 2 AZR 190/73
Streitwertrevision; Divergenzrevision
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.07.1973
- Aktenzeichen
- 2 AZR 190/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1973, 10114
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 01.08.1972 - 3 (4) Sa 827/69
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr 20 zu § 12 ArbGG 1953
- DB 1973, 1756 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Für die Wertberechnung nach § 12 Abs. 7 ArbGG ist bei Klagen, die das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses über einen bestimmten Zeitpunkt hinaus zum Gegenstand haben, das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in den ersten drei Monaten nach dem streitigen Beendigungszeitpunkt beanspruchen könnte.