Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.11.1959, Az.: 1 AZR 29/56

Berufungsgericht; Rein passives Verhalten; Suspendiertes Arbeitsverhältnis; Ruhegeldanwartschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.11.1959
Aktenzeichen
1 AZR 29/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10046
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 2 zu § 133 BGB
  • PraktArbR Ruhegeld I Nr. 128

Amtlicher Leitsatz

BGB § 133 ist verletzt, wenn das Berufungsgericht aus dem rein passiven Verhalten beider Parteien eines suspendierten Arbeitsverhältnisses auf den Willen, das Arbeitsverhältnis und damit die Ruhegeldanwartschaft aufzuheben, schließt, ohne den gesamten vorgetragenen Auslegungsstoff zu berücksichtigen.