Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.04.1982, Az.: VII ZR 250/81

Rechtsmittelfrist; Nachprüfungspflicht; Revisionseinlegung; Fristgebundene Prozeßhandlung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.04.1982
Aktenzeichen
VII ZR 250/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12627
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Die Pflicht des Rechtsanwalts, den Ablauf einer Rechtsmittelfrist eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird, obliegt im Fall der Revisionseinlegung sowohl dem Anwalt der Berufungsinstanz als auch dem mit der Einlegung der Revision beauftragten Prozeßbevollmächtigten.