Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.04.1982, Az.: VII ZR 250/81
Rechtsmittelfrist; Nachprüfungspflicht; Revisionseinlegung; Fristgebundene Prozeßhandlung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.04.1982
- Aktenzeichen
- VII ZR 250/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12627
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Die Pflicht des Rechtsanwalts, den Ablauf einer Rechtsmittelfrist eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird, obliegt im Fall der Revisionseinlegung sowohl dem Anwalt der Berufungsinstanz als auch dem mit der Einlegung der Revision beauftragten Prozeßbevollmächtigten.