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Bundessozialgericht
Urt. v. 03.02.1966, Az.: 4 RJ 387/64

Witwenrente; Auslandsaufenthalt der Witwe; Zahlungsverweigerungsgrund

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
03.02.1966
Aktenzeichen
4 RJ 387/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10168
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 24, 227 - 230
  • SozR Nr 2 zu § 1315 RVO

Amtlicher Leitsatz

Der Aufenthalt der Berechtigten außerhalb des Geltungsbereichs der RVO steht der Zahlung der Witwenrentenabfindung entgegen, sofern nicht übernationales Recht oder zwischenstaatliche Abkommen diese zulassen.