Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.06.1992, Az.: BVerwG 6 C 11/92
Kriegsdienstverweigerung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 29.06.1992
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 11/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 13032
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 90, 265 - 271
- NJW 1993, 1282 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1993, 270-272 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Mit der Änderung des § 113 II VwGO durch das 4. VwGOÄndG ist die in der früheren Fassung der Vorschrift enthalten gewesene Ermächtigung für das VG, in Kriegsdienstverweigerungssachen anstelle der zuständigen Verwaltungsbehörde oder des zuständigen Prüfungsgremiums selbst die Feststellung über die Berechtigung des Wehrpflichtigen zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe zu treffen, entfallen; für das Anerkennungsbegehren des Wehrpflichtigen ist nunmehr die Verpflichtungsklage die richtige Klageart.