Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.07.1987, Az.: 1 BvR 54/87
Einkommensteuer ; Unterhalt; Zwangsläufigkeit ; Eheleute; Dauernde Trennung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 15.07.1987
- Aktenzeichen
- 1 BvR 54/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12263
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1988, 127 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Für die steuerliche Berücksichtigung unabweisbarer, zwingender Unterhaltsverpflichtungen dürfen keine realitätsfremden Grenzen gezogen werden. Wesentliche Anhaltspunkte für die Zwangsläufigkeit von Unterhaltsleistungen sind die Regelsätze der Sozialhilfe.
2. Von Verfassungs wegen sind einkommensteuerrechtlich solche Ausgaben zu berücksichtigen, die außerhalb der Sphäre der Einkommenserzielung anfallen und für den Steuerpflichtigen unvermeidbar sind.