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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.06.1982, Az.: VI ZR 119/81

Wartepflicht; Vorfahrtsstraße; Vorfahrtsberechtigter; Fahrbahnseite; Straßenverkehr

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.06.1982
Aktenzeichen
VI ZR 119/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12450
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 46-47 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 2668-2669 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Ein Wartepflichtiger, der nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegen will, darf davon ausgehen, daß er keinen Vorfahrtsberechtigten an der Weiterfahrt hindert, wenn er sich der freien Weiterfahrt vergewissert hat. Er muß nicht damit rechnen, daß ein von rechts kommendes Fahrzeug unvermittelt die Fahrbahnseite wechselt.