Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.06.1982, Az.: VI ZR 119/81
Wartepflicht; Vorfahrtsstraße; Vorfahrtsberechtigter; Fahrbahnseite; Straßenverkehr
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.06.1982
- Aktenzeichen
- VI ZR 119/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12450
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1983, 46-47 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 2668-2669 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Ein Wartepflichtiger, der nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegen will, darf davon ausgehen, daß er keinen Vorfahrtsberechtigten an der Weiterfahrt hindert, wenn er sich der freien Weiterfahrt vergewissert hat. Er muß nicht damit rechnen, daß ein von rechts kommendes Fahrzeug unvermittelt die Fahrbahnseite wechselt.