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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.12.2001, Az.: 1 BvR 848/01

Gegenstandslosigkeit einer einstweiligen Anordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.12.2001
Aktenzeichen
1 BvR 848/01
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2001, 28552
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Sachsen-Anhalt - AZ: L 4 B 6/01 KA ER

Tenor:

Es wird festgestellt, dass die einstweilige Anordnung vom 25. Mai 2001, verlängert mit Beschluss vom 2. November 2001, mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 mit Wirkung vom selben Tage gegenstandslos geworden ist.