§ 45c NKWG - Wahlleitung und WahlausschussBibliographieTitelNiedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)Amtliche AbkürzungNKWGNormtypGesetzNormgeberNiedersachsenGliederungs-Nr.20330010000000Die Aufgaben der Wahlleitung und die Aufgaben des Wahlausschusses nehmen die nach § 9 berufene Wahlleitung und der nach § 10 gebildete Wahlausschuss wahr.