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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 31.08.1982, Az.: 1 ABR 8/81

Bargeldloser Zahlunsgverkehr; Lohnabrechnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.08.1982
Aktenzeichen
1 ABR 8/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10240
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Köln 02.06.1980 - 15 BV 8/80
LAG Düsseldorf 28.12.1980 - 19 TaBV 14/80

Fundstellen

  • BAGE 39, 350
  • BAGE 39, 351 - 358
  • NJW 1983, 2284-2285 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine tarifliche Regelung über die Einführung der bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung ist nicht allein deswegen unvollständig und daher für eine ergänzende Regelung durch die Betriebspartner offen, weil sie die Tragung der Kontoführungskosten nicht besonders regelt. Auch ohne eine solche besondere Regelung entfaltet sie eine Sperre für das sonst gegebene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Frage, wer die durch die bargeldlose Lohnzahlung anfallenden Kontoführungskosten tragen soll.