Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 31.08.1982, Az.: 1 ABR 8/81
Bargeldloser Zahlunsgverkehr; Lohnabrechnung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.08.1982
- Aktenzeichen
- 1 ABR 8/81
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10240
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Köln 02.06.1980 - 15 BV 8/80
- LAG Düsseldorf 28.12.1980 - 19 TaBV 14/80
Rechtsgrundlagen
- § 87 BetrVG
- § 5 Nr. 9 MTV Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer im Großund Außenhandel des Tarifgebietes Nordr.-Westf. 1977
Fundstellen
- BAGE 39, 350
- BAGE 39, 351 - 358
- NJW 1983, 2284-2285 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine tarifliche Regelung über die Einführung der bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung ist nicht allein deswegen unvollständig und daher für eine ergänzende Regelung durch die Betriebspartner offen, weil sie die Tragung der Kontoführungskosten nicht besonders regelt. Auch ohne eine solche besondere Regelung entfaltet sie eine Sperre für das sonst gegebene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Frage, wer die durch die bargeldlose Lohnzahlung anfallenden Kontoführungskosten tragen soll.