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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1978, Az.: 5 AZR 7/77

Gesetzliches Beschäftigungsverbot; Ansprüche auf Lohnfortzahlung; Erkrankung; Kündigung; Anlaß der Arbeitsunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.04.1978
Aktenzeichen
5 AZR 7/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10165
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 18.11.1976 - 4 Sa 438/76

Fundstellen

  • BB 1978, 1780
  • DB 1978, 2179-2180 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein gesetzliches Beschäftigungsverbot - hier BSeuchenG § 17 - schließt Ansprüche auf Lohnfortzahlung nicht aus, wenn es die Folge einer Erkrankung (offene Tuberkulose) ist.

2. Eine Kündigung ist im Sinne von LFZG § 6 Abs. 1 S. 1 aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber wegen eines Beschäftigungsverbotes kündigt, das die unmittelbare Folge dieser Erkrankung ist.