Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1978, Az.: 5 AZR 7/77
Gesetzliches Beschäftigungsverbot; Ansprüche auf Lohnfortzahlung; Erkrankung; Kündigung; Anlaß der Arbeitsunfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.04.1978
- Aktenzeichen
- 5 AZR 7/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10165
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 18.11.1976 - 4 Sa 438/76
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 S. 1 LFZG
- § 17 BSeuchG
- § 13 Abs. 1 S. 2 KSchG
Fundstellen
- BB 1978, 1780
- DB 1978, 2179-2180 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein gesetzliches Beschäftigungsverbot - hier BSeuchenG § 17 - schließt Ansprüche auf Lohnfortzahlung nicht aus, wenn es die Folge einer Erkrankung (offene Tuberkulose) ist.
2. Eine Kündigung ist im Sinne von LFZG § 6 Abs. 1 S. 1 aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber wegen eines Beschäftigungsverbotes kündigt, das die unmittelbare Folge dieser Erkrankung ist.