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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.02.1994, Az.: 2 BvR 2731/93

Gegenstand; Gefangener; Gefährlichkeit; Schreibmaschine mit Speicher und Diskettenlaufwerk; Computer mit Drucker; Rechtsanspruch auf die Besitzerlaubnis

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.02.1994
Aktenzeichen
2 BvR 2731/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13178
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • Jur-PC 1994, 2705
  • JurPC 1994, 2705-2708
  • NStZ 1994, 453 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1995, 434

Amtlicher Leitsatz

Die Auffassung, schon die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten Gefangenen innewohnende Gefährlichkeit (hier: Schreibmaschine mit Speicher und Diskettenlaufwerk, Computer mit Drucker) schließe einen Rechtsanspruch auf die Besitzerlaubnis aus, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.