Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.02.1994, Az.: 2 BvR 2731/93
Gegenstand; Gefangener; Gefährlichkeit; Schreibmaschine mit Speicher und Diskettenlaufwerk; Computer mit Drucker; Rechtsanspruch auf die Besitzerlaubnis
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.02.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2731/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13178
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- Jur-PC 1994, 2705
- JurPC 1994, 2705-2708
- NStZ 1994, 453 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 1995, 434
Amtlicher Leitsatz
Die Auffassung, schon die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten Gefangenen innewohnende Gefährlichkeit (hier: Schreibmaschine mit Speicher und Diskettenlaufwerk, Computer mit Drucker) schließe einen Rechtsanspruch auf die Besitzerlaubnis aus, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.