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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.04.1983, Az.: 3 AZR 16/81

Übergangsgeld; Anrechnung von Auslandsstipendium; Deutscher Akademischer Austauschdienst; Beschäftigungszeiten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.04.1983
Aktenzeichen
3 AZR 16/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Gießen 12.03.1980 - 3 Ca 694/79
LAG Frankfurt 16.10.1980 - 9 Sa 464/80

Fundstelle

  • BAGE 42, 212 - 217

Amtlicher Leitsatz

1. Auf das Übergangsgeld nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (§§ 62ff BAT) können Bezüge aus einem Auslandsstipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) nicht angerechnet werden.

2. Bei der Berechnung des Übergangsgeldes sind auch solche Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen, die zwar im öffentlichen Dienst, aber nicht im Geltungsbereich des BAT verbracht wurden.