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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.02.1976, Az.: BVerwG 7 B 82/75

Erstattung von Schülerfahrkosten; Länge des kürzesten Schulweges

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.02.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 82/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11171
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr 49

Amtlicher Leitsatz

Die nordrhein-westfälische Regelung, die die Erstattung von Schülerfahrkosten generell von der Länge des kürzesten Schulweges abhängig macht und Ausnahmen nur bei Vorliegen besonderer rechtssatzmäßig festgelegter Umstände vorsieht, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.