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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.09.1977, Az.: BVerwG 7 P 1/75

Personalrat; Vorstandsmitglied; Gruppenvorstandsmitglied; Mitvertretung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.09.1977
Aktenzeichen
BVerwG 7 P 1/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11173
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Minden 16.07.1974 - 6 PBV 3/74
OVG Münster 18.12.1974 - CB 8/74

Fundstelle

  • BVerwGE 54, 323

Amtlicher Leitsatz

1. Der Vorsitzende hat in Angelegenheiten einer Gruppe, der er nicht angehört, grundsätzlich den Personalrat gemeinsam mit dem von der betreffenden Gruppe nach BPersVG § 32 Abs. 1 S. 3 gewählten Vorstandsmitglied zu vertreten.

2. Auf ein nach BPersVG § 33 zugewähltes Vorstandsmitglied, das dieser Gruppe angehört, kann erst dann zurückgegriffen werden, wenn das Gruppenvorstandsmitglied an der Mitvertretung verhindert ist.