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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.12.1957, Az.: 3 AZR 509/55

Entsprechende Versorgung; Öffentliche Bedienstete; Ruhegeldbestimmungen; Teilweise Gewährung einer Versorgung; Folgen des Zusammenbruchs; Tarifrechtlicher Grund; Ruhevergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.12.1957
Aktenzeichen
3 AZR 509/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10068
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 8 zu § 63 RegelungsG
  • PraktArbR BGB §§ 194

Amtlicher Leitsatz

1. Entsprechende Versorgung i.S. des G131 § 63 Abs. 1 Nr. 1b ist diejenige Versorgung, die der Art und der Höhe nach derjenigen Versorgung entspricht, die dem öffentlichen Bediensteten nach den am 08.05.1945 geltenden Ruhegeldbestimmungen zustand.

2. Beruht die teilweise Gewährung einer Versorgung auf unmittelbaren Folgen des Zusammenbruchs, so liegt ein anderer als tarifrechtlicher Grund i.S. des G131 § 63 Abs. 1 Nr. 1b vor.

3. Bei der Anwendung der am 08.05.1945 geltenden Ruhegeldbestimmungen auf die Ruhevergütung aus dem G131 müssen solche Bestimmungen außer Betracht bleiben, die mit dem G131 unvereinbare Besonderheiten enthalten.