Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.12.1957, Az.: 3 AZR 509/55
Entsprechende Versorgung; Öffentliche Bedienstete; Ruhegeldbestimmungen; Teilweise Gewährung einer Versorgung; Folgen des Zusammenbruchs; Tarifrechtlicher Grund; Ruhevergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.12.1957
- Aktenzeichen
- 3 AZR 509/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10068
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 63 Abs. 1 Nr. 1b G131
Fundstellen
- AP Nr. 8 zu § 63 RegelungsG
- PraktArbR BGB §§ 194
Amtlicher Leitsatz
1. Entsprechende Versorgung i.S. des G131 § 63 Abs. 1 Nr. 1b ist diejenige Versorgung, die der Art und der Höhe nach derjenigen Versorgung entspricht, die dem öffentlichen Bediensteten nach den am 08.05.1945 geltenden Ruhegeldbestimmungen zustand.
2. Beruht die teilweise Gewährung einer Versorgung auf unmittelbaren Folgen des Zusammenbruchs, so liegt ein anderer als tarifrechtlicher Grund i.S. des G131 § 63 Abs. 1 Nr. 1b vor.
3. Bei der Anwendung der am 08.05.1945 geltenden Ruhegeldbestimmungen auf die Ruhevergütung aus dem G131 müssen solche Bestimmungen außer Betracht bleiben, die mit dem G131 unvereinbare Besonderheiten enthalten.