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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.06.1986, Az.: III ZR 22/85

Enteignung ; Besitzeinweisung ; Sicherheitsleistung; Vorbehaltlose Zahlung; Stichtag; Preisverhältnis; Enteignungsentschädigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.06.1986
Aktenzeichen
III ZR 22/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13545
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 125-126 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 1053-1054 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist die vorzeitige Besitzeinweisung des Antragstellers von der Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht worden und wird diese durch vorbehaltlose Zahlung eines Geldbetrages an den Eigentümer erbracht, so kann diese Zahlung geeignet sein, den Stichtag hinsichtlich der Preisverhältnisse für die noch festzusetzende Enteignungsentschädigung festzulegen.