Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.06.1986, Az.: III ZR 22/85
Enteignung ; Besitzeinweisung ; Sicherheitsleistung; Vorbehaltlose Zahlung; Stichtag; Preisverhältnis; Enteignungsentschädigung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.06.1986
- Aktenzeichen
- III ZR 22/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13545
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1987, 125-126 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1986, 1053-1054 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ist die vorzeitige Besitzeinweisung des Antragstellers von der Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht worden und wird diese durch vorbehaltlose Zahlung eines Geldbetrages an den Eigentümer erbracht, so kann diese Zahlung geeignet sein, den Stichtag hinsichtlich der Preisverhältnisse für die noch festzusetzende Enteignungsentschädigung festzulegen.