Bundessozialgericht
Urt. v. 13.07.1978, Az.: 12 RK 14/78
Selbständige Tätigkeit; Unternehmerisches Risiko; EigeneArbeitskraft; Gestaltungsfreiheit; Abhängige Beschäftigung; Willeder Vertragspartner; Vorrang; Beurteilung des Gesamtbildes
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 13.07.1978
- Aktenzeichen
- 12 RK 14/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10658
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 1 Nr. 1 (= RVO § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) AVG
- § 168 Abs. 1 AFG
Amtlicher Leitsatz
1. Das Bestehen eines unternehmerischen Risikos enthält nur dann einen Hinweis auf das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit, wenn diesem Risiko größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen.
2. Sprechen aufgrund der Feststellungen über die tatsächliche Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen einem Unternehmer und einem für ihn Tätigen ebenso viele Gründe für die Selbständigkeit des letzteren wie für seine abhängige Beschäftigung, so ist dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragspartner der Vorrang bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit einzuräumen.