Bundessozialgericht
Urt. v. 20.03.1984, Az.: 7 RAr 35/83
Verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils; Fehlen von Gründen im Urteil; Unzuverlässige Beurkundung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 20.03.1984
- Aktenzeichen
- 7 RAr 35/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10918
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1984, 332
Amtlicher Leitsatz
Die um ein Jahr verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils steht dem Fehlen von Gründen im Urteil gleich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Entscheidungsgründe das Beratungsergebnis nicht zuverlässig beurkunden.