Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 01.07.1986, Az.: 1 BvL 26/83
Berufsfreiheit; Vermessungsingenieur; Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Zulassung; Befähigung zum gehobenen Dienst; Praktische Tätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 01.07.1986
- Aktenzeichen
- 1 BvL 26/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12256
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 73, 301 - 322
- DVBl 1987, 355-358 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1987, 1255 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1987, 401-403 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß der hessische Landesgesetzgeber die Zulassung zum staatlich gebundenen Beruf des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs bei Bewerbern mit der Befähigung zum gehobenen vermessungstechnischen Dienst von einer vorherigen praktischen Tätigkeit bei einer Vermessungsstelle in Hessen abhängig gemacht hat.