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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 01.07.1986, Az.: 1 BvL 26/83

Berufsfreiheit; Vermessungsingenieur; Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Zulassung; Befähigung zum gehobenen Dienst; Praktische Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
01.07.1986
Aktenzeichen
1 BvL 26/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12256
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 73, 301 - 322
  • DVBl 1987, 355-358 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 1255 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1987, 401-403 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß der hessische Landesgesetzgeber die Zulassung zum staatlich gebundenen Beruf des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs bei Bewerbern mit der Befähigung zum gehobenen vermessungstechnischen Dienst von einer vorherigen praktischen Tätigkeit bei einer Vermessungsstelle in Hessen abhängig gemacht hat.