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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.03.1975, Az.: BVerwG 4 C 41/73

Toilettenhaus; Campingplatz; Außenbereich; Zeltplatz; Verfestigung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.03.1975
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 41/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11093
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 48, 109

Redaktioneller Leitsatz

Bei dem Wasch- und Toilettenhaus eines Campingplatzes mit ständigen Stellplatzmietern ist nicht von einer Privilegierung auszugehen, denn solche Vorhaben "sollen" nicht im Außenbereich ausgeführt werden. Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" ist wertend zu betrachten. Camping- und Zeltplätze, die mit einer baulichen Verfestigung verbunden sind, müssen geplant werden.