Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.03.1975, Az.: BVerwG 4 C 41/73
Toilettenhaus; Campingplatz; Außenbereich; Zeltplatz; Verfestigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 14.03.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 4 C 41/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11093
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- BVerwGE 48, 109
Redaktioneller Leitsatz
Bei dem Wasch- und Toilettenhaus eines Campingplatzes mit ständigen Stellplatzmietern ist nicht von einer Privilegierung auszugehen, denn solche Vorhaben "sollen" nicht im Außenbereich ausgeführt werden. Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" ist wertend zu betrachten. Camping- und Zeltplätze, die mit einer baulichen Verfestigung verbunden sind, müssen geplant werden.