Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.10.1970, Az.: VI ZR 36/69

Schmerzensgeldanspruch; Beschwer; Klageantrag; Mindestforderung; Klagebegehren

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.10.1970
Aktenzeichen
VI ZR 36/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10991
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1970, 1156-1157 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei Entscheidungen über unbezifferte Schmerzensgeldansprüche fehlt es an einer Beschwer des Klägers in der Regel bereits dann, wenn der zugesprochene Betrag die im Klageantrag oder auch anderweit als Untergrenze der vorgestellten Größenordnung erkennbar gemachte Mindestforderung erreicht. Von der Geltendmachung einer Mindestforderung ist jedoch die rein formale Einfügung eines im übrigen offensichtlich belanglosen Mindestbetrages zu unterscheiden, die an dem eigentlichen, im Wege der Auslegung näher zu ermittelnden Klagebegehren nichts zu ändern vermag.